Kirchgemeinde

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Der Kirchenrat besteht aus fünf Mitgliedern und wird auf vier Jahre gewählt. Er befasst sich mit den personellen, finanziellen und baulichen Fragen der Kirchgemeinde.

Zu den Kirchgemeindeversammlungen werden die Stimmberechtigten durch Publikation im «Lichtblick», dem offiziellen Pfarrblatt, sowie  auf unserer Webseite unter  Aktuelles eingeladen.

Die Kirchensteuer wird jeweils an der Kirchgemeindeversammlung am Ende des Jahres festgelegt und beträgt zurzeit 15 Prozent der Staatssteuer.